Montag, 3. Juli 2017

Bundestag beschließt "Facebook-Gesetz" gegen Hass im Netz

Thema: Meinungsfreiheit

Hass im Netz
Bundestag beschließt "Facebook-Gesetz"

Das umstrittene Gesetz gegen Hass und Verleumdung in den sozialen Netzwerken hat den Bundestag passiert. Das "verbale Faustrecht" im Internet werde dadurch nun beendet, sagte Justizminister Maas. Doch es gibt auch Kritik.

Internetplattformen wie Facebook und Twitter müssen künftig konsequenter gegen Hasskommentare und Falschnachrichten vorgehen. Nach monatelanger Debatte verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD ein Gesetz, das die Betreiber von sozialen Netzwerken verpflichtet, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Sonstige rechtswidrige Inhalte müssen "in der Regel" innerhalb von sieben Tagen gelöscht oder gesperrt werden.

Bundesjustizminister Heiko Maas verteidigte das umstrittene Gesetz vor der Abstimmung. Dieses sei kein Angriff auf die Meinungsfreiheit, sondern seine Voraussetzung, sagte Maas. Zuvor hatte unter anderem die Organisation "Reporter ohne Grenzen" kritisiert, die Regelung schränke die Presse- und Meinungsfreiheit ein. Facebook selbst sieht das Gesetz im Widerspruch zu europäischem Recht. Die EU-Kommission allerdings verzichtete vorerst auf einen Einspruch.

Die sozialen Netzwerke können die Entscheidung über rechtswidrige Inhalte auch an gemeinsame Einrichtungen der Plattformbetreiber abgeben, die unabhängig sein müssen. Diese müssen ebenfalls binnen sieben Tagen über die Strafbarkeit des gemeldeten Inhalts entscheiden.

Geldbußen bis zu 50 Millionen Euro

Die Netzwerk-Betreiber werden mit dem Gesetz verpflichtet, den Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden anzubieten. Nutzerbeschwerden müssen sie unverzüglich zur Kenntnis nehmen und auf strafrechtliche Relevanz prüfen. Wird ein Beschwerdemanagement nicht oder nicht richtig eingerichtet, droht eine Geldbuße. Diese kann fünf Millionen Euro gegen eine für das Beschwerdeverfahren verantwortliche Person betragen. Gegen das Unternehmen selbst kann die Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro ausmachen.

Quelle Tagesschau.de

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